Gesetzlich Versichert

Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen für unsere gesetzlich versicherten Patienten.

Kassenpatient mit ärztlicher Verordnung

Als Kassenpatient mit ärztlicher Verordnung (Rezept) möchte Ihre Krankenkasse, dass Sie einen Teil der Behandlungskosten mittragen.
Dieser „Eigenanteil“ oder „Zuzahlung“ wird aus 10% der verordneten physiotherapeutischen Leistungen + 10 €Rezeptpauschale berechnet, bewegt sich üblicherweise im Rahmen von 30 – 50 € für ein Rezept und hängt von der verordneten Therapie und der Anzahl der Behandlungen ab.

Kassenpatient ohne ärztliche Verordnung, Selbstzahler

Als Patient der gesetzlichen Krankenkassen ohne ärztliche Verordnung dürfen wir eine Diagnose stellen und Sie physiotherapeutisch behandeln, sofern dies indiziert ist.
Die Kosten hierfür werden Ihnen in der Regel von Ihrer Krankenkasse nicht erstattet.