Private Versicherung
Erfahren Sie mehr über unsere Behandlungen und Leistungen für privat versicherte Patienten.
Privatpatient mit ärztlicher Verordnung
Als Privatpatient mit ärztlicher Verordnung (Rezept) erhalten Sie, als unser unmittelbarer Vertragspartner, die Rechnung mit Rezept von uns mit Zahlungsziel, um wiederum diese Unterlagen bei Ihrer Versicherung zur Kostenerstattung einzureichen.
Wir stellen Ihnen orts – und marktübliche Preise für unsere Leistungen in Rechnung. Ob diese vollständig von Ihrer Versicherung erstattet werden, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab.
„Beihilfe“-Patient mit ärztlicher Verordnung
Als Beihilfepatient mit ärztlicher Verordnung (Rezept) erhalten Sie, als unser unmittelbarer Vertragspartner, die Rechnung mit Rezept von uns mit Zahlungsziel, um wiederum diese Unterlagen bei Ihren Versicherungen zur Kostenerstattung einzureichen.
Für eine 100% ige Erstattung stellen wir Ihnen die beihilfefähigen Höchstbeträge in Rechnung.
Privatpatient + Beihilfepatient ohne ärztliche Verordnung
Wenn Sie sich als Privat – oder Beihilfepatient aufgrund Ihrer Beschwerden ohne ärztliche Verordnung direkt an uns wenden, dann erfolgt aufgrund unserer Anamnese eine Diagnosestellung mit Heilpraktiker – Rezept, sofern es sich um ein Krankheitsbild handelt, welches physiotherapeutisch behandelt werden kann und sollte. Sie erhalten dann eine Rechnung nach Gebührenkatalog für Heilpraktiker und reichen diese bei Ihren Versicherungen ein. Die meisten Privatversicherungen, sowie die Beihilfe, erstatten Heilpraktikerleistungen.
Kassenpatient ohne ärztliche Verordnung, Selbstzahler
Als Patient der gesetzlichen Krankenkassen ohne ärztliche Verordnung dürfen wir eine Diagnose stellen und Sie physiotherapeutisch behandeln, sofern dies indiziert ist.
Die Kosten hierfür werden Ihnen in der Regel von Ihrer Krankenkasse nicht erstattet.